Bildungsangebote und Schulungen
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Das BFD-Fortbildungskonzept

Qualifizierung ist eine zentrale Säule des Bundesfreiwilligendienstes.
• Freiwillige über 27 Jahren nehmen an einem Bildungstag (6 Stunden) pro Monat teil - abgerechnet wird nicht monatlich, sondern auf die ganze Dienstzeit gesehen.
• Freiwillige bis 27 Jahren nehmen an 2 1/2 Tagen pro Monat (15 Stunden) teil.
• Geflüchtete Freiwillige über 27 Jahren machen während ihres Dienstes 2 Reflexionstage.
• Geflüchtete Freiwillige bis 27 machen 5 Reflexionstage.
• Die Einsatzstellen müssen die Freiwilligen für die Zeit der besuchten Seminare freistellen, denn Fortbildungszeit ist BFD-Zeit - die Stunden werden mit den zu leistenden Wochenstunden verrechnet!

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Termine:
jeder letzter Freitag des Monats und nach Vereinbarung

Voranmeldung ist unbedingt nötig!
Qualifizierung zum Nachbarschaftshelfer nach §45b SGBXI

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten eröffnet aufgrund einer Änderung die Möglichkeit, dass in Sachsen auch geeignete Einzelpersonen (Nachbarschaftshelfer) pro Kalendermonat für bis zu zwei anspruchsberechtigte Pflegebedürftige  bzw. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gem. § 45 a SGB XI die aktivierende Einzelbetreuung/-anleitung übernehmen können.
Vorrausetzung für diese Betreuungsleistung ist die Absolvierung eines entsprechenden Kurses (Grundkurs Nachbarschaftshilfe), welcher beim SUFW an zwei aufeinanderfolgenden Tagen belegt werden kann.
Der Kurs beinhaltet folgende Schwerpunkte:

• gesetzliche Regelungen - Betreuungsangebote/Stellung der Nachbarschaftshelfer
• Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Krankheitsbildern
• Pflege eines verwirrten/dementen/psychisch kranken Menschen/Sturzprävention/Notfallsituation
Hinweise für die praktische Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer.

Die Teilnehmer können nach erfolgreicher Teilnahme bis zu 40 Stunden im Monat betreuen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse der zu betreuenden Person. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns.
Als Nachbarschaftshelfer können volljährige Personen tätig werden, die:

• einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Pflegekurs zur Betreuung und Beaufsichtigung demenziell erkrankter Menschen absolviert haben oder über gleichwertige Erfahrungen oder Kenntnisse in der Versorgung des genannten Personenkreises verfügen und diese den Pflegekassen nachweisen (z. B. Nachweis entsprechender beruflicher Tätigkeit)
• nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person leben
• nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig sind
• nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind
• ihr Wissen und Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) durch Teilnahme an einen von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs oder im Rahmen einer von den Pflegekassen anerkannten Tätigkeit aktualisierten und den Pflegekassen unaufgefordert nachweisen
• maximal 40 Stunden pro Kalendermonat betreuen
• sich angemessen gegen Schäden versichert haben, die sie anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können

Der Kurs wird von der Krankenkasse finanziert, Kosten fallen für die Teilnehmer nicht an!

Dauer:
1 Tag à 6 Stunden